(17.04.2018) Das beA-System enthält keine grundlegenden Fehler. Dies hat die secunet Security Networks AG am 15.04.2018 auf der Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitgeteilt. Die bisher festgestellten Schwachstellen seien behebbar, heißt es in dem Zwischenbericht zur Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA).
Quelle: IBR News
Link: Zwischenbericht zu beA-Sicherheit: Schwachstellen sind behebbar
