Zustimmung des Gegners zu erneuter Fristverlängerung

Okt. 7, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(07.10.2021) Be­an­tragt ein An­walt in einer Fa­mi­li­en­sa­che eine Ver­län­ge­rung der Be­schwer­de­be­grün­dungs­frist über einen Monat hin­aus ohne die er­for­der­li­che Zu­stim­mung des Geg­ners, be­ruht das an­schlie­ßen­de Säum­nis auf sei­nem Ver­schul­den. Bei un­voll­stän­di­gen An­trä­gen be­steht laut Bun­des­ge­richts­hof grund­sätz­lich keine ge­richt­li­che Hin­weis­pflicht. Über deren Vor­aus­set­zun­gen müsse sich ein Ju­rist ei­gen­ver­ant­wort­lich in­for­mie­ren.

Quelle: IBR News
Link: Zustimmung des Gegners zu erneuter Fristverlängerung

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...