Zulässiges Erfolgshonorar bei Inkassodienstleistung

Apr. 18, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(18.04.2023) Die Ver­ein­ba­rung eines Er­folgs­ho­no­rars bei einer au­ßer­ge­richt­li­chen For­de­rungs­ein­zie­hung nach dem RDG über­schrei­tet nicht die Be­fug­nis­se eines In­kas­so­dienst­leis­ters. Denn der Be­griff der In­kas­so­dienst­leis­tung ist nach sei­ner Recht­spre­chung „nicht in einem zu engen Sinne zu ver­ste­hen“, be­kräf­tigt der Bun­des­ge­richts­hof. Eine In­ter­es­sen­kol­li­si­on liege je­den­falls dann nicht vor, wenn An­rei­ze zu einer mög­lichst er­folg­rei­chen An­spruchs­durch­set­zung ge­setzt sind.

Quelle: IBR News
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