Zukünftig Ausschreibungen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Nov. 24, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(24.11.2016) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (KWKG-E) eingebracht. Mit dem Gesetzesentwurf kommt die Bundesregierung einer Forderung der EU-Wettbewerbskommission nach, die für eine weitere Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK-Anlagen) die Einführung von Ausschreibungen gefordert hatte.

Quelle: IBR News
Link: Zukünftig Ausschreibungen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....