(24.10.2025) Ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Terminverlegung wurde erst im Urteil mit der Begründung unzureichender Substantiierung und Glaubhaftmachung abgelehnt. Der BFH konstatierte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das FG hätte Gelegenheit zur Nachbesserung des Antrags geben müssen.
Quelle: IBR News
Link: Zeitiger Antrag auf Terminverlegung: Ablehnung erst im Urteil ist Gehörsverletzung
