Wohngebäude muss mit seinen Ausmaßen insgesamt zur Umgebung passen

Aug. 7, 2019 | Bau- und Architektenrecht

(07.08.2019) Ein neu hinzukommendes Wohngebäude fügt sich nur dann mit seinen Maßen in die Umgebungsbebauung ein, wenn es seiner Dimension nach mit dort vorhandenen Baulichkeiten vergleichbar ist und sich mit seinem gesamten optischen Erscheinungsbild in der vorhandenen Bebauung wiederfindet, entschied das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 26.07.2019 (Az.: 3 K 1142/18).

Quelle: IBR News
Link: Wohngebäude muss mit seinen Ausmaßen insgesamt zur Umgebung passen

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...