Windkraftanlage: Nebenbestimmung zum Schutz des Kranichzugs rechtmäßig

Okt. 17, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(17.10.2016) Der Landkreis Cochem-Zell erteilte einem Unternehmen der Windenergiebranche 2012 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 105 Meter und einem Rotordurchmesser von 90 Meter, 2,0 Megawatt) in der Gemarkung Illerich. Er erließ dabei zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen ziehender Kraniche folgende Nebenbestimmung:

Quelle: IBR News
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