Wiedereinsetzung: Keine Weitergabe von PIN und Karte an Rechtsanwaltsfachangestellte

Sep. 21, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(21.09.2023) Ob man of­fen­le­gen soll­te, dass man seine beA-Karte und PIN wei­ter­ge­ge­ben hat, ist frag­lich. Je­den­falls kann man laut BGH keine Wie­der­ein­set­zung mit der Ver­gess­lich­keit der An­ge­stell­ten be­grün­den: Ein An­walt hatte sich dar­auf be­ru­fen, dass er sei­ner ReFa die Zu­gangs­da­ten doch extra ge­ge­ben hätte.

Quelle: IBR News
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