Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht – sicherer Übermittlungsweg

Juli 3, 2026 | unkategorisiert

(03.07.2026) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24.02.2026 – VII R 34/24 entschieden, dass ein einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht entspricht, wenn er nicht auf einem dort vorgegebenen Übermittlungsweg an das Gericht übermittelt wird. Im Fall der versäumten Klagefrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig von einem Verschulden des Klägers zu gewähren sein, wenn das Gericht seine Fürsorgepflicht verletzt hat.

Ähnliche Beiträge

Bundeseigene Baugesellschaft soll 2027 starten

(16.10.2026) Nach einem Bericht des Stern soll die von Bundesbauministerin Verena Hubertz und Finanzminister Lars Klingbeil geplante Wohnungsbaugesellschaft 2027 starten. Es soll ein schlankes Konstrukt, keine Behörde werden. Geplant sei, dass der Bund 51% der Anteile...