Wie wird die Höhe des Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB berechnet?

März 20, 2020 | Bau- und Architektenrecht

§ 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien. Dabei ist die angemessene Entschädigung im Ausgangspunkt an den auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallenden Vergütungsanteilen einschließlich der Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn zu orientieren. Das hat der Bundesgerichtshof am 30.01.2020 entschieden.

Quelle: IBR News
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