Widersprechende Entscheidungen bei Bauhandwerkersicherung in Kauf zu nehmen

Juli 5, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(05.07.2021) Steht eine Ho­no­rar­rück­er­stat­tungs­kla­ge einer Si­che­rungs­for­de­rung des Un­ter­neh­mers ge­gen­über, kann das Ge­richt bei Spruch­rei­fe über den Si­che­rungs­an­spruch ent­schei­den, auch wenn die Ho­no­rar­k­la­ge wegen Män­gel­rü­gen noch offen ist. Der Bun­des­ge­richts­hof hat ent­schie­den, dass vom Grund­satz, wi­der­spre­chen­de Ent­schei­dun­gen in einer Sache zu ver­mei­den, hin­sicht­lich des Si­che­rungs­an­spruchs des Werk­un­ter­neh­mers eine Aus­nah­me zu ma­chen ist. Der Ge­setz­ge­ber räume die­sem ge­gen­über den Rech­ten des Be­stel­lers aus­drück­lich einen Vor­rang ein, um den Auf­trag­neh­mer vor dem Ri­si­ko einer In­sol­venz des Be­stel­lers zu schüt­zen.

Quelle: IBR News
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