Widerrufsrecht bei Vertrag über Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

Okt. 21, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(21.10.2021) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren sind, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen, für den eine passende Laufschiene angefertigt und in das Treppenhaus des Kunden eingepasst werden muss.

Quelle: IBR News
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