(14.07.2023) Der im Land Berlin gesetzliche geregelte Mindestabstand von 500 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen für Sportwetten und bestehenden Spielhallen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten
