Wer zur Heckenschere greift, sägt am eigenen Anspruch

Okt. 20, 2026 | unkategorisiert

(20.10.2026) Zwei benachbarte Familien aus dem Westen Münchens liegen im Streit über eine seit Jahrzehnten bestehende, mindestens 12 Meter hohe Bepflanzung aus Thujen und einer Fichte an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Außergerichtlich erzielten die Nachbarn keine Einigung. Schließlich verklagten die Kläger im Jahr 2023 ihre Nachbarn vor dem Amtsgericht München auf Beseitigung überhängender Äste und Wurzeln von auf dem Grundstück der Beklagten befindlichen Bäumen bis zur Grundstücksgrenze.

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