(20.10.2026) Zwei benachbarte Familien aus dem Westen Münchens liegen im Streit über eine seit Jahrzehnten bestehende, mindestens 12 Meter hohe Bepflanzung aus Thujen und einer Fichte an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Außergerichtlich erzielten die Nachbarn keine Einigung. Schließlich verklagten die Kläger im Jahr 2023 ihre Nachbarn vor dem Amtsgericht München auf Beseitigung überhängender Äste und Wurzeln von auf dem Grundstück der Beklagten befindlichen Bäumen bis zur Grundstücksgrenze.
Sondierungsgespräche Berlin: Vergesellschaftungspläne gefährden Investitionen in den Wohnungsbau
(20.10.2026) Die im Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD angekündigte Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände sendet aus Sicht des Bauindustrieverbandes Ost ein fatales Signal an den Investitionsstandort Berlin. Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des...
