(23.10.2025) Gerichte dürfen Zuständigkeiten der Spruchkörper nicht durch „offene“ Präsidiumsbeschlüsse regeln, deren Ergebnis die Senate beeinflussen können. Der BGH stellt klar: Die Zuständigkeiten müssen im Vorfeld generell feststehen – ansonsten droht ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter.
Quelle: IBR News
Link: Wer zuerst kommt, entscheidet: Geschäftsverteilung gehört nicht in Hände des Senats
