(14.08.2024) Eine „1-Stern-Bewertung“ mit dem Kommentar „Nein“ für die Anwältin der Gegenseite nach einem Telefonat mit ihr kann zulässig sein – wenn klargestellt wird, dass kein Mandat bestand. Ein generelles Verbot der Bewertung erlaubt nach Ansicht des OLG Oldenburg die Meinungsfreiheit nicht.
Quelle: IBR News
Link: Wer Anwälte bewertet, muss mitteilen, ob er Mandant war
