(27.04.2026) Fast jeder mag Pflanzen. Allerdings führen diese an der Grundstücksgrenze und am Gartenzaun oft zum Streit unter Nachbarn. Diese empfinden Überwuchs nämlich oft als Beeinträchtigung ihres Grundstücks. Welche Rechte stehen den von überhängenden Ästen, herabfallendem Laub, Nadeln bzw. Zapfen oder von Verschattung betroffenen Nachbarn zu?
Unzulässige Schlechterbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei tariflichen Schwellenwerten für Mehrarbeitszuschläge
In einer tariflichen Regelung, die eine Zuschlagspflicht für geleistete Mehrarbeit erst ab dem Überschreiten einer Schwelle von 168 Mehrarbeitsstunden vorsieht, liegt eine mit § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG nicht zu vereinbarende Schlechterbehandlung von Teilzeitkräften ggü....
