Weiterhin keine „beA“chtung bei der Finanzkommunikation?

Nov. 3, 2026 | unkategorisiert

(02.11.2026) Am heutigen Montag (02.11.2026) bespricht der Finanzausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz. Zu diesem Anlass mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) erneut, das Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zu streichen.

Ähnliche Beiträge

Infrastrukturkostenumlage: Bauen darf nicht noch teurer werden

(03.11.2026) Der Verband Wohneigentum unterstützt das Ziel des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, mehr Bauland auszuweisen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die vorgeschlagene erweiterte Infrastrukturkostenumlage sowie einen...

Deutscher Holzbaupreis 2027 ausgelobt

Einreichungsschluss ist der 17. Januar 2027 (03.11.2026) Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lobt Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes den Deutschen...