(16.12.2022) Die zuständige Planfeststellungsbehörde – das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr – durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen
