(16.02.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem heute veröffentlichten Urteil mit der Beantwortung der befasst, ob die Haftung eines mit der Ausführung von Sanitär- und Heizungsarbeiten beauftragten Unternehmers für einen Wasserschaden deshalb entfällt, weil der auf Mallorca lebende Auftraggeber die Wohnung nicht mehrmals wöchentlich kontrolliert hat. Die Vorinstanzen haben die Klage des Auftraggebers abgewiesen. Nach Ansicht des BGH …
Quelle: IBR News
Link: Wasserschaden in unbewohnter Wohnung: Entfällt die Haftung des Installateurs?
