VPB: Hausbesitzer müssen Rauchwarnmelder nachrüsten

Nov. 30, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(30.11.2016) Alle Bundesländer schreiben demnächst den Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten vor: In Berlin tritt das entsprechende Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft. Auch Altbauten müssen in den meisten Ländern inzwischen nachgerüstet werden. Deadline für Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen und Saarland ist der 31. Dezember 2016, also in wenigen Tagen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Quelle: IBR News
Link: VPB: Hausbesitzer müssen Rauchwarnmelder nachrüsten

Ähnliche Beiträge

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...

Umgang mit Problemimmobilien Sache der Kommunen

(13.03.2026) Der Umgang mit Problemimmobilien ist eine Angelegenheit der Kommunen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4167) fest, die sich nach der Kommunalisierung und Instandsetzung von...