VPB: Bauunternehmer kann Art der Sicherung wählen

Jan. 18, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(18.01.2017) Private Bauherren haben das Recht auf Sicherheiten. Der Gesetzgeber gesteht ihnen – wenn Abschlagszahlungen verlangt werden – bei Errichtung oder Umbau eines Hauses eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme zu. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Quelle: IBR News
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