(06.11.2023) Der DAV plädiert dafür, die VOB/B im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit bzw. Intransparenz einzelner VOB-Klauseln weiterzuentwickeln. In Ergänzung der Initiativstellungnahme des Ausschusses Privates Bau- und Architektenrecht DAV-SN Nr. 51/21 VOB/B schlägt der DAV eine Neufassung des § 4 Abs. 7 VOB/B vor.
Quelle: IBR News
Link: Vorschlag zur Neufassung des § 4 Abs. 7 VOB/B
