(02.02.2024) Eigentlich keine neue Erkenntnis: Vollmachten müssen im Original oder in der korrekten elektronischen Form eingereicht werden. Pikant aber, wenn, wie in einem aktuellen Fall des OLG Koblenz, die Klägeranwälte ausgerechnet in einer millionenschweren Anwaltshaftungssache an den Formvorschriften scheitern.
Quelle: IBR News
Link: Vollmachtsrüge: Wenn Anwälte bei der Anwaltshaftung scheitern
