(03.07.2020) Die Europäische Kommission hat Deutschland am 02.07.2020 im Rahmen der monatlichen Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in drei Fällen aufgefordert. So hält Deutschland die EU-Rechtsvorschriften über Berufsqualifikationen nicht ein. Auch wegen der Einschränkung von Kaffeeeinfuhren hat die Kommission die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Im dritten Fall appelliert die Kommission an Deutschland, die nationalen Regeln an die EU-Umwelthaftungsrichtlinie anzupassen.
Quelle: IBR News
Link: Vertragsverletzungsverfahren: Drei neue Beschlüsse zu Deutschland
