Verbot der Werbeaussagen zum Dämmstoff "Lupotherm B2+8" bleibt

Aug. 23, 2016 | Immobilienrecht

(23.08.2016) Der Luftpolsterhersteller LPS darf Werbeaussagen zum Dämmstoff „Lupotherm B2+8“ auch künftig nicht wiederholen. Das hat das Landgericht Verden in einem Urteil Ende Juli bestätigt. Gerichtlich verboten bleibt damit unter anderem eine vergleichende Werbeaussage, wonach 3 Zentimeter des Produkts „Lupotherm B2+8“ besser dämmen sollen als …

Quelle: IBR News
Link: Verbot der Werbeaussagen zum Dämmstoff "Lupotherm B2+8" bleibt

Ähnliche Beiträge

6 AZR 211/25

Personenkraftwagenfahrer - Tagegeld

7 ABR 26/24

Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht