(05.07.2023) Am 07.07.2023 entscheidet der Bundesrat über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Im Schulterschluss mit weiteren Verbänden fordert der bvse die Entscheidungsträger auf, unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit diese unverzüglich eingepflegt werden können und dem pünktlichen Start der EBV zum 01.08.2023 nichts mehr entgegensteht.
Quelle: IBR News
Link: Verbände drängen auf Tempobeschleunigung für Änderungen zur EBV
