Unterschwellenvergabeordnung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

Okt. 12, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(12.10.2016) Zur Verbändeanhörung am 10.10.2016 im BMWi hat die Bundesingenieurkammer die unten aufgeführte Stellungnahme abgegeben. Darin spricht sich die Bundesingenieurkammer gegen eine Einbeziehung der freiberuflichen Leistungen in die UVgO aus. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), BAK, Deutscher Anwaltsverein und die Wirtschaftsprüfer haben sich gegen die Einbeziehung freiberuflicher Leistungen ausgesprochen, welche auch bisher nicht Gegenstand der VOL/A waren. Die Vergabe freiberuflicher Leistungen soll auch weiterhin im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften erfolgen.

Quelle: IBR News
Link: Unterschwellenvergabeordnung: Stellungnahme der Bundesingenieurkammer

Ähnliche Beiträge

Erprobung von Online-Verfahren an Amtsgerichten

(13.11.2025) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 12.11.2025 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes "zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit" (21/1509) beschlossen. Für den Entwurf in...

BVMB: Gemeinsamer Einsatz für eine starke Schiene

Verband und Bahn im aktiven Dialog - mehr Qualifizierung und klare Entscheidungen (13.11.2025) Die mittelständische Bauwirtschaft steht bereit, gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und der DB InfraGO AG das deutsche Schienennetz zu modernisieren und fit für die Zukunft...