DAV: Sonderstrafrecht für Unternehmen nicht nötig
(26.08.2019) Statement von Rechtsanwalt Dr. Rainer Spatscheck, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Trotz spektakulärer Einzelfälle reicht das jetzige Sanktionssystem aus. Das deutsche Recht bietet bereits eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen. Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben. Schon jetzt können Unternehmen mit erheblichen Geldbußen sanktioniert werden.
Quelle: IBR News
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