Unterbrechung des Verfahrens durch Erkrankung des Anwalts

Juni 5, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(05.06.2020) Wird ein sich selbst ver­tre­ten­der Rechts­an­walt in einem Pro­zess mit An­walts­zwang für eine ge­wis­se Zeit pro­zess­un­fä­hig, führt dies nach einem Be­schluss des An­walts­se­nats vom 04.05.2020 zu einer Un­ter­bre­chung des Ver­fah­rens.

Quelle: IBR News
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