(05.06.2020) Wird ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt in einem Prozess mit Anwaltszwang für eine gewisse Zeit prozessunfähig, führt dies nach einem Beschluss des Anwaltssenats vom 04.05.2020 zu einer Unterbrechung des Verfahrens.
Quelle: IBR News
Link: Unterbrechung des Verfahrens durch Erkrankung des Anwalts
