Unleserliches Datum auf Umschlag: Unwirksame Ersatzzustellung

Jan. 12, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(12.01.2024) Post­zu­stel­ler müs­sen le­ser­lich schrei­ben: Ist das auf dem Um­schlag eines durch Ein­wurf in den Brief­kas­ten zu­ge­stell­ten Schrift­stücks ver­merk­te Datum nicht ein­deu­tig er­kenn­bar, führt dies laut OLG Ko­blenz zur Un­wirk­sam­keit der Er­satz­zu­stel­lung.

Quelle: IBR News
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