(04.10.2023) Eine anerkannte Umweltvereinigung kann gerichtlich überprüfen lassen, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.09.2023 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines Regionalplans klagen
