(04.08.2016) Ein Umspannwerk kann als „gewerblicher Kleinbetrieb“ im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein; das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein
(04.08.2016) Ein Umspannwerk kann als „gewerblicher Kleinbetrieb“ im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein; das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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Personenkraftwagenfahrer - Tagegeld
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nachweis der Vollmacht
Gewährt ein kirchlicher Arbeitgeber einer Arbeitnehmergruppe eine von den AVR abweichende höhere Vergütung ohne sachlichen Grund, können vergleichbare Arbeitnehmer nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die gleiche Vergütung verlangen. Das kirchliche...