(04.08.2016) Ein Umspannwerk kann als „gewerblicher Kleinbetrieb“ im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein; das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Umspannwerk kann im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein
(04.08.2016) Ein Umspannwerk kann als „gewerblicher Kleinbetrieb“ im allgemeinen Wohngebiet zulässig sein; das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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