(09.01.2025) Eine Vereinbarung zwischen einer Syndikusrechtsanwältin, ihrem alten Arbeitgeber und dem neuen über den Übergang des Arbeitsverhältnisses steht einem Betriebsübergang gleich, bestätigt der BGH. Ihre Zulassung muss die Kammer nicht widerrufen – wenn die Tätigkeit im Wesentlichen gleich bleibt.
Quelle: IBR News
Link: Übergang des Arbeitsverhältnisses: Syndikus-Zulassung bleibt bestehen
