(01.06.2026) Auch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht. Bleiben Zweifel, was im Einzelnen gekauft wurde und ist zudem der genaue Preis nicht festgelegt, ist der Vertrag trotz Unterschrift nicht wirksam zustande gekommen. Dies hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht. Die Richter haben die Ansprüche eines Küchenstudios auf Schadensersatz wegen einer nicht abgenommenen Küchenbestellung zurückgewiesen.
Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2026: +6,8 % zum Vorjahresmonat
(16.10.2026) Im August 2026 wurde in Deutschland der Bau von 20 600 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,8 % oder 1 300 Baugenehmigungen mehr als im August 2025. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau...
