(08.04.2026) Nach der Trennung von ihrem Lebenspartner ließ sich eine Frau nachträglich aus dem Hauskaufvertrag streichen. Da der Vertrag nur geändert und nicht ganz aufgehoben wurde, muss sie nun trotzdem die Hälfte der Grunderwerbsteuer zahlen, so der BFH.
4 ABR 41/24
Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten - Wahrung eines tariflichen Abstandsgebots
