Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose Kündigung

Juli 27, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(27.07.2022) Täuscht ein Ar­beit­neh­mer sei­nen Ar­beit­ge­ber über sei­nen Impf­sta­tus durch Vor­la­ge eines fal­schen Impf­nach­wei­ses, kann eine frist­lo­se Kün­di­gung ge­recht­fer­tigt sein. Dies hat das Ar­beits­ge­richt Sieg­burg ent­schie­den. Der wich­ti­ge Kün­di­gungs­grund liege darin, dass der Ar­beit­neh­mer durch die Täu­schung er­heb­lich gegen die sich aus § 241 Abs. 2 BGB er­ge­ben­den Pflicht zur Rück­sicht­nah­me auf die In­ter­es­sen des Ar­beit­ge­bers ver­sto­ßen und des­sen Ver­trau­en in seine Red­lich­keit zer­stört habe.

Quelle: IBR News
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