Sonderkündigung möglich: Keine Kündigungsvergütung!

Dez. 14, 2022 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(14.12.2022) Bei der Kündigung eines Architekten- oder Ingenieurvertrags gem. § 648 Satz 1 BGB durch einen Besteller, dem bei weiterer Durchführung des Vertrags ein Sonderkündigungsrecht gem. § 650r Abs. 1 BGB zugestanden hätte, umfasst der Anspruch gem. § 648 Satz 2 BGB hinsichtlich nicht erbrachter Leistungen grundsätzlich nicht die Vergütung für Leistungen, die …

Quelle: IBR News
Link: Sonderkündigung möglich: Keine Kündigungsvergütung!

Ähnliche Beiträge

Aufträge im Bauhauptgewerbe gehen zurück

(28.09.2026) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg im Juli der Umsatz im Bauhauptgewerbe im Vergleich zu Vorjahresmonat real um 4,6 Prozent; der Auftragseingang sank dagegen preisbereinigt um 1,9 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten übertraf das...