(24.01.2024) Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat entschieden, dass eine SMS des Chefs auch in der Freizeit gelesen werden muss. Diese fasst der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Quelle: IBR News
Link: SMS vom Chef muss gelesen werden!
