(06.02.205) Ein Anwalt versandte eine Berufungsschrift als Anhang „Schriftsatz.pdf“ am Tag des Fristablaufs – streng nach Anleitung von Word über seine Anwaltssoftware zum beA. Bei Gericht kam ein leeres Blatt an. Der BGH versagte eine Wiedereinsetzung: Vor dem Senden müsse man die Datei überprüfen.
Quelle: IBR News
Link: "Schriftsatz.pdf" ist leer: Ohne Überprüfung keine Wiedereinsetzung
