Schriftsatz einen Monat verschwunden: Frist gewahrt

Jan. 24, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(24.01.2024) Die Be­ru­fung ver­wor­fen, ob­wohl sie recht­zei­tig be­grün­det wurde? Das kann pas­sie­ren, wenn ein Schrift­satz bei Ge­richt erst einen Monat spä­ter in die Akte ge­hef­tet wird. Im­mer­hin hat der BGH be­stä­tigt, dass der An­walt die Frist nicht ver­säumt hat.

Quelle: IBR News
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