(13.07.2022) § 7 HOAI 2013 kann nicht richtlinienkonform dahin ausgelegt werden, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind und daher einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung nicht entgegenstehen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 02.06.2022 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Schlussstrich: Mindestsätze der HOAI 2013 sind zwischen Privaten verbindlich!
