Schluss mit nächtlichem Dauerblinken

Jan. 10, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(10.01.2020) Windenergieanlagen sollen nachts nur noch bei Bedarf blinken, um Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern – nämlich dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert. Das sieht die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat.

Quelle: IBR News
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