Renovierung im Haus des Schwiegersohns kein Arbeitsunfall

Apr. 5, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(05.04.2024) Für „fa­mi­liä­re Ge­fäl­lig­kei­ten“ be­steht kein ge­setz­li­cher Un­fall­ver­si­che­rungs­schutz. Das SG Düs­sel­dorf ver­sag­te aus die­sem Grund einem Mann die An­er­ken­nung eines Un­falls als Ar­beits­un­fall, den er bei Re­no­vie­rungs­ar­bei­ten für die Fa­mi­lie sei­ner Toch­ter im Haus sei­nes Schwie­ger­sohns er­lit­ten hatte.

Quelle: IBR News
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