Regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen!

Sep. 1, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(01.09.2016) Seit 2013 können Hausbesitzer zwar ihren Schornsteinfeger frei wählen, aber Kehr- und Messpflichten haben sie nach wie vor, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtigste Kontrollinstanz ist weiterhin der Bezirksschornsteinfeger, der nun korrekt „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt. Der Bezirksschornsteinfeger führt zweimal alle sieben Jahre …

Quelle: IBR News
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