Regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen!

Sep. 1, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(01.09.2016) Seit 2013 können Hausbesitzer zwar ihren Schornsteinfeger frei wählen, aber Kehr- und Messpflichten haben sie nach wie vor, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtigste Kontrollinstanz ist weiterhin der Bezirksschornsteinfeger, der nun korrekt „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt. Der Bezirksschornsteinfeger führt zweimal alle sieben Jahre …

Quelle: IBR News
Link: Regelmäßig in den Feuerstättenbescheid schauen!

Ähnliche Beiträge

7 ABR 23/24

Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff

Profifußballer: Punktprämie nur bei Spieleinsatz

Ein bei einem Fußballverein der 2. Bundesliga beschäftigter Profifußballspieler hat nur Anspruch auf Auszahlung der im Arbeitsvertrag vereinbarten "Punkteinsatzprämie" für Spiele, bei denen er zum Einsatz gekommen ist. Dafür sprechen Systematik, Sinn und Zweck und...