(16.07.2024) Auch wenn ein Gericht rechtlich sehr zweifelhaft verfährt, nimmt dies einer Verweisung nach § 17a GVG noch nicht ihre Bindungswirkung. Laut BGH kommt eine Durchbrechung der Bindungswirkung allenfalls bei extremen Verstößen in Betracht. An einem solchen fehlte es laut BGH im entschiedenen Fall.
Quelle: IBR News
Link: Rechtsweg: Auch fragwürdige Verweisung noch grundsätzlich bindend
