(10.08.2023) Die Hemmung der Verjährung endet jetzt für alle behandelten Mängel einheitlich mit dem Abschluss eines selbstständigen Beweisverfahrens. em VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zufolge ist nicht mehr entscheidend, wann die Beweisaufnahme für jeden einzelnen Mangel abgeschlossen wurde.
Quelle: IBR News
Link: Rechtsprechungsänderung: Einheitliche Verjährungshemmung im selbstständigen Beweisverfahren
