Rechtsmittelbegründung: Rechtsanwalt darf nicht nur seinen Mandanten zitieren

Sep. 18, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(18.08.2023) Rechts­mit­tel­schrift­sät­ze müs­sen vom An­walt selbst stam­men. Daran fehlt es laut BFH, wenn der Be­voll­mäch­tig­te die Be­grün­dung in Zi­tat­form mit un­ver­än­der­tem Schrift­satz des Man­dan­ten ein­reicht und dabei si­cher­heits­hal­ber noch be­tont, dass die Be­grün­dung aus­schlie­ß­lich von sei­ner Par­tei stammt.

Quelle: IBR News
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