Privilegierung von Kinder-Sportlärm

Jan. 20, 2017 | Bau- und Architektenrecht

(20.01.2017) Durch Kinder verursachter Lärm auf Sportanlagen soll nach Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen privilegiert werden. In einem Gesetzentwurf (18/10859) schlägt die Fraktion vor, auch Geräuscheinwirkungen, die auf Sportanlagen durch Kinder hervorgerufen werden, im Paragraph 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufzunehmen. Dort wird bisher geregelt, dass im Regelfall etwa Lärm von Kindertageseinrichtungen keine „schädliche Umwelteinwirkung“ ist.

Quelle: IBR News
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