Die Aussicht auf eine notwendige stationäre Pflege im Alter bereitet vielen Menschen Sorge. Insbesondere die finanziellen Folgen können die Lebensleistung und das mühsam aufgebaute Vermögen bedrohen. Da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten übernimmt, droht der Zugriff auf das eigene Vermögen. Im Zusammenhang von Pflegeheimkosten und Erbe, sind praktikable Schutzstrategien von Bedeutung, denn es geht um die Entlastung der Familie und Bewahrung …
Unwirksame Probezeitkündigung – Beteiligung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte
Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. Die ordnungsgemäße Durchführung des vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist, auch wenn dem...
